Apotheker verklagen ihre Kammer wegen strittiger Beitragsbescheide und Rücklagen
Finn HoffmannApotheker verklagen ihre Kammer wegen strittiger Beitragsbescheide und Rücklagen
Achtzehn Apotheker aus der Region Westfalen-Lippe haben Klage gegen die Beitragsbescheide ihrer Apothekerkammer eingereicht. Die rechtlichen Schritte folgen einem kürzlichen Urteil in Nordrhein, bei dem ein Gericht die finanziellen Rücklagen der dortigen Kammer infrage stellte. Derzeit beläuft sich die strittige Summe auf 44.000 Euro – doch dieser Betrag könnte noch steigen.
Ausgelöst wurden die Klagen durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses entschied gegen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) in der Frage ihrer Rücklagenbildung und wandte dabei Rechtsmaßstäbe an, die sonst für Industrie- und Handelskammern gelten. Die AKNR hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt und argumentiert, die richterliche Begründung sei fehlerhaft.
Ermutigt durch den Ausgang in Nordrhein haben nun auch Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) ähnliche Schritte eingeleitet. Beide Kammern bestehen darauf, dass die gerichtliche Auslegung falsch sei. Sie warnen, dass das Urteil – falls bestätigt – Gerichten die Möglichkeit eröffnen könnte, in die Finanzplanung der Kammern einzugreifen.
Aktuell sind 18 Verfahren anhängig, bei denen Forderungen in Höhe von insgesamt 44.000 Euro geltend gemacht werden. Doch weitere Apotheker könnten sich anschließen, wodurch sich die mögliche Gesamtsumme auf etwa 66.000 Euro erhöhen könnte.
Im Mittelpunkt der Streitigkeiten steht die Frage, wie die Kammern ihre Finanzen verwalten. Eine endgültige Entscheidung könnte Präzedenzfall für die gerichtliche Prüfung solcher Angelegenheiten sein. Bis dahin wehren sich die AKWL und die AKNR weiterhin gegen die juristische Argumentation hinter den Urteilen.






