Betrüger fordern falsche Bußgelder von Besitzern kleiner Solaranlagen
Finn HoffmannBetrüger fordern falsche Bußgelder von Besitzern kleiner Solaranlagen
Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer von Mini-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich an Besitzer kleiner Photovoltaik-Balkonanlagen richten. Die gefälschten Schreiben fordern angebliche Bußgelder und drohen mit Strafen – getarnt als offizielle Mitteilung der Behörde. Betrüger nutzen dabei die Verunsicherung rund um Meldepflichten aus, um Empfänger zur Zahlung unnötiger Gebühren zu bewegen.
In den gefälschten Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Balkon-Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie verlangen eine „Strafe“ von 41,60 Euro und drohen mit einem „vollen Bußgeld“ von 208 Euro, falls die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Zudem fordern die Betrüger fälschlicherweise die Abgabe eines jährlichen EEG-Berichts – eine Pflicht, die es in dieser Form nicht gibt.
Die Bundesnetzagentur hat mehrere Ungereimtheiten in den Schreiben ausgemacht: falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben. Zwar müssen Balkon-Solaranlagen tatsächlich innerhalb eines Monats nach Installation registriert werden, doch missbrauchen die Betrüger diese Vorschrift, um Druck aufzubauen.
Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Anlagenbetreiber zwar einmal jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Behörde betont jedoch, dass die gefälschten Schreiben rechtlich völlig haltlos sind. Empfänger sollten die Zahlungsaufforderungen ignorieren und den Betrugsversuch bei der Polizei anzeigen.
Die Warnung unterstreicht, wie wichtig es ist, offizielle Schreiben genau zu prüfen. Besitzer von Balkon-Solaranlagen sollten Absenderangaben stets kritisch hinterfragen, bevor sie auf Forderungen reagieren. Die Behörden ermitteln weiterhin gegen die Betrüger und erinnern gleichzeitig an das korrekte Anmeldeverfahren.






