Bewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen
Nina BauerBewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen
Ein Mann, der im vergangenen Sommer eine Apotheke in Euskirchen überfallen hatte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei dem Vorfall hatte er den Inhaber mit einem Hammer bedroht und diesen tief verunsichert zurückgelassen. Der Angeklagte entschuldigte sich später und leistete dem Opfer eine Entschädigungszahlung.
Im Sommer 2024 drang ein maskierter Räuber in eine Euskirchener Apotheke ein. Bewaffnet mit einem Hammer forderte er den Inhaber auf, ihm Geld aus der Kasse zu übergeben. Der Apotheker wich aus Angst vor einem Angriff vom Tresen zurück.
Der Täter erbeutete etwa 200 Euro, bevor er flüchtete. Zudem zerschlug er mit dem Hammer eine Glasvitrine. Die Polizei fand später in einer von ihm zurückgelassenen Einkaufstasche ein Messer.
Die Ermittler nahmen den Verdächtigen fest und klagten ihn wegen schweren Raubes an. Vor dem Landgericht Bonn gestand der Mann die Tat. Zudem zahlte er dem Apotheker 1.000 Euro als Wiedergutmachung und entschuldigte sich persönlich – was dieser annahm.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Apotheker, der um seine Sicherheit gefürchtet hatte, erhielt eine Entschädigung für die finanziellen und seelischen Schäden.






