Bochumer Bauunternehmer wegen Millionen-Steuerbetrugs hinter Gitter
Ein Bauunternehmer aus Bochum ist wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Arbeitsentgeltrecht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das System umfasste Schwarzlohnzahlungen an Mitarbeiter sowie gefälschte Rechnungen, um unbezahlt gebliebene Steuern zu verschleiern. Der Fall wurde von Zollbeamten über einen Zeitraum von zwei Jahren untersucht.
Die Finanzermittlungsstelle für Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Dortmund leitete 2019 ein Verfahren ein. Im Fokus standen ein Bochumer Bauunternehmer und ein Komplize. Innerhalb von zwei Jahren deckten die Behörden Beweise für nicht deklarierte Löhne und gefälschte Rechnungen auf.
Der Unternehmer zahlte seinen Angestellten Bargeld, um Steuern und Sozialabgaben zu umgehen. Scheinrechnungen dienten dazu, die Zahlungen zu verschleiern. Insgesamt belief sich der Schaden durch den Betrug auf 2,5 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern und Abgaben.
Am 20. März 2024 verkündete das Landgericht Bochum die Urteile: Der Bauunternehmer erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, der Komplize wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt.
Beide Angeklagten legten Revision beim Bundesgerichtshof ein. Das Gericht wies die Revisionen jedoch zurück und bestätigte die ursprünglichen Urteile. Der Fall ist damit rechtskräftig abgeschlossen – beide Verurteilten müssen ihre Haftstrafen antreten. Die Behörden sicherten Beweismaterial, das die Hinterziehung von 2,5 Millionen Euro öffentlicher Gelder belegt.






