Drei Personen lösen Bahn-Chaos an Müngstener Brücke aus – 40 Minuten Stillstand
Ben KönigDrei Personen lösen Bahn-Chaos an Müngstener Brücke aus – 40 Minuten Stillstand
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke gesichtet – Bahnverkehr für über 40 Minuten unterbrochen
Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich unerlaubt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Eindringen zwang die Behörden, den Schienenverkehr für mehr als 40 Minuten zu unterbrechen, während Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens ausrückten. Sowohl die Stadt Solingen als auch die Bundespolizei haben den Beteiligten inzwischen Kostenbescheide für die verursachten Behinderungen zugestellt.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im gesperrten Gleisbereich gemeldet. Die Strecke wurde daraufhin umgehend zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr gesperrt, sodass der gesamte Bahnverkehr zum Erliegen kam. Bundespolizei, die Polizei Wuppertal sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid rückten an, um die Lage zu sichern.
Die Eindringlinge behaupteten später, eine Navigations-App habe sie auf die Brücke geleitet. Dennoch leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und berechnete ihnen 99,60 Euro für den Einsatz der Beamten. Auch die Polizei Wuppertal stellte jedem der Verantwortlichen 118,50 Euro nach örtlichen Vorschriften in Rechnung.
Die Feuerwehr Solingen bezifferte ihre Gesamtkosten auf etwa 656 Euro und erließ einen offiziellen Kostenbescheid gemäß dem nordrhein-westfälischen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz. Die Stadt Remscheid prüft unterdessen noch, ob sie ihre eigenen Ausgaben für den Einsatz erstattet verlangen wird.
Der Vorfall verursachte erhebliche Betriebskosten für mehrere Rettungsdienste. Der Bahnverkehr konnte erst wieder aufgenommen werden, nachdem das Gelände geräumt und gesichert worden war. Die Behörden haben nun formelle Schritte eingeleitet, um die entstandenen Kosten zurückzufordern – weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen bleiben möglich.






