Energiedienstleistungsgesetz: Kabinett lockert strenge Regeln für Rechenzentren deutlich
Nina BauerEnergiedienstleistungsgesetz: Kabinett lockert strenge Regeln für Rechenzentren deutlich
Der deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen am Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beschlossen. Die Reformen lockern die Vorschriften für Unternehmen – insbesondere für Betreiber von Rechenzentren, die durch ihren hohen Stromverbrauch und die Abwärmeproduktion in den Fokus gerückt sind.
Ursprünglich sah das Gesetz vor, dass Behörden und Unternehmen ihren Energieverbrauch senken und Verschwendung reduzieren müssen. Für Rechenzentren galten besonders strenge Effizienzziele, darunter die Pflicht zur Nutzung von Abwärme sowie eine Frist von zwei Jahren zur Erfüllung der Energievorgaben.
Die überarbeitete Fassung räumt Rechenzentren nun vier Jahre ein, um die Effizienzziele zu erreichen. Zudem haben sie bis 2030 Zeit, ihren Strombedarf vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen. Die Verpflichtung zur Abwärmenutzung entfällt – es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz.
Eine weitere zentrale Änderung erhöht die Schwelle für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme: Nur noch Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden müssen die Vorgaben einhalten.
Das Bundeswirtschaftsministerium begründete die Reformen mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bezeichnete die Änderungen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft.
Kritik an den Lockerungen kommt von Umweltschützern und Digitalexperten. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren ökologischen und wirtschaftlichen Kosten. Linda Klapdor von Greenpeace kritisierte, die Reform schaffe neue Schlupflöcher für Tech-Giganten und könnte die Emissionen weiter steigen lassen.
