Essen plant neues Gestaltungsstatut für eine attraktivere Innenstadt
Essen entwickelt neues Gestaltungsstatut für die Innenstadt
In den nächsten 18 Monaten arbeitet Essen an einem neuen Gestaltungsstatut, das das Erscheinungsbild der Innenstadt prägen soll. Das Vorhaben zielt darauf ab, klare Richtlinien mit Spielraum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu verbinden. Anwohner:innen und Unternehmensvertreter:innen können sich bei einer anstehenden Informationsveranstaltung und einem Rundgang näher informieren.
Den Auftakt bildet am Mittwoch, 18. Juni, um 15:00 Uhr eine architektonische Führung durch die Innenstadt. Robert Welzel, Vorstandsmitglied des Historischen Vereins für Stadt und Stift Essen, führt die Teilnehmer:innen durch das Gebiet. Eine Anmeldung zur Führung ist über die Volkshochschule Essen unter www.vhs-essen.de erforderlich.
Am selben Tag findet von 17:30 bis 20:00 Uhr im Haus der Technik (Hollestraße 1) eine Informationsveranstaltung statt. Interessierte müssen sich bis Montag, 16. Juni, unter www.essen.de/innenstadt-gestaltungsstatut anmelden. Dort wird erläutert, wie das Statut künftig Ladenfassaden, Schaufenster, Werbeanlagen und Außenbestuhlung regeln wird.
Rechtliche Grundlage für das Gestaltungsstatut ist § 89 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Es ist Teil der übergeordneten Initiative "Zukunft.Essen.Innenstadt", die die Attraktivität und Lebensqualität im Essener Zentrum steigern soll.
Das Statut soll einen strukturierten Rahmen für die städtische Ästhetik schaffen, dabei aber kreativen Freiraum lassen. Sobald es verabschiedet ist, wird es das Gesicht der Essener Innenstadt nachhaltig prägen. Die Anmeldung zu beiden Veranstaltungen ist bis zum 16. Juni möglich.






