16 April 2026, 08:07

FKS kontrolliert unangemeldet Hotels und Gastronomie auf Lohnbetrug und Mindestlohn

Schwarz-weißes Foto einer Fabrik mit Arbeitern, die an Maschinen arbeiten, umgeben von Metallstangen und -pfählen, beschriftet mit "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik in Deutschland" unten.

FKS kontrolliert unangemeldet Hotels und Gastronomie auf Lohnbetrug und Mindestlohn

Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Reihe unangekündigter Kontrollen in der deutschen Hotel- und Gastronomiebranche gestartet. Mit über 2.600 Mitarbeitenden prüft die Behörde, ob Unternehmen die Arbeitsgesetze einhalten. Die Ergebnisse der aktuellen Kontrollwelle werden zu Beginn nächster Woche veröffentlicht.

Im Fokus der Überprüfungen stehen mehrere zentrale Punkte. Die Teams kontrollieren, ob Arbeitgeber mindestens den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlen, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Zudem werden Arbeitszeitaufzeichnungen daraufhin geprüft, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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Zu den Maßnahmen gehören auch Gespräche mit Beschäftigten und die Prüfung von Unternehmensunterlagen. Die Kontrolleure achten darauf, ob ausländische Arbeitskräfte illegal beschäftigt werden, und überprüfen, ob Ausweisdokumente ordnungsgemäß mitgeführt und vorgelegt werden. Darüber hinaus stellt die FKS sicher, dass Sozialabgaben korrekt abgeführt werden und keine unrechtmäßigen Ansprüche auf Sozialleistungen geltend gemacht werden.

Die Hotel- und Gastronomiebranche wurde aufgrund ihrer Größe und der hohen Beschäftigtenzahl ausgewählt. Als einer der größten Wirtschaftszweige Deutschlands steht sie regelmäßig unter Beobachtung, um Verstöße gegen das Arbeitsrecht zu verhindern.

Ein ausführlicher Bericht zu den Feststellungen wird zu Beginn nächster Woche in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Ziel der Kontrollen ist es, die Einhaltung von Lohnvorschriften, Arbeitszeitregelungen und Sozialversicherungspflichten durchzusetzen. Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Quelle