NRW will schwimmende Solarparks ausbauen – und fordert Bundesreform
Nordrhein-Westfalen drängt auf Lockerung der Regeln für schwimmende Solarparks
Das Bundesland setzt sich für eine Liberalisierung der Vorschriften ein, um den Bau von Solaranlagen auf Gewässern zu erleichtern. Die Landesregierung fordert Änderungen im Bundesrecht, da strenge Auflagen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Schlüsselregionen wie dem Niederrhein ausbremsen würden.
Mitte Mai hatte das Land die Förderung für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen wiederaufgenommen. Dieser Schritt folgte auf Vorschläge des Erneuerbare-Energien-Landesverbands Nordrhein-Westfalen, die bereits im Januar an Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) übermittelt worden waren. Krischer betonte seitdem das Potenzial des Niederrheins für großflächige schwimmende Photovoltaik-Projekte.
Aktuell schränkt das Bundesrecht schwimmende Solarparks auf maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche ein und verlangt einen 40-Meter-Pufferstreifen zum Ufer. Nordrhein-Westfalen fordert nun eine Anpassung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes, um diese Beschränkungen zu lockern. Statt starrer Grenzwerte sollen künftig flexible Ausnahmen auf Basis örtlicher Gegebenheiten möglich sein.
Mona Neubaur (Grüne), Kabinettskollegin von Krischer, unterstrich die Notwendigkeit eines Ausgleichs: Der Ausbau der Erneuerbaren müsse wirtschaftliche Pragmatik mit ökologischer Verantwortung verbinden. Bisher sind in NRW sechs schwimmende PV-Anlagen in Betrieb, darunter ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk in Bislich – die bisher größte Anlage dieser Art im Land.
Sollten die vorgeschlagenen Änderungen genehmigt werden, könnte dies den Weg für weitere Projekte ebnen. Das Land will so die Kapazitäten für erneuerbare Energien ausbauen und die Regelungen an unterschiedliche Gewässertypen anpassen. Nun wartet die Landesregierung auf eine Rückmeldung der Bundesregierung zu den beantragten rechtlichen Anpassungen.






