Obdachloser mit verbotenen Waffen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Finn HoffmannObdachloser mit verbotenen Waffen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
In Gelsenkirchen haben Beamte am 14. Juni am Hauptbahnhof einen 43-jährigen obdachlosen Mann festgenommen. Der deutsche Staatsbürger war bereits wegen zweier Haftbefehle gesucht, als die Polizisten ihn kontrollierten und durchsuchten. Bei der Durchsuchung fanden sie verbotene Waffen in seinem Besitz.
Die Festnahme erfolgte, nachdem die Beamten den Mann am Gelsenkirchener Hauptbahnhof angesprochen hatten. Bei einer Routinekontrolle entdeckten sie ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock – beides Waffen, deren Besitz und Führung ihm gerichtlich untersagt waren.
Gegen den Mann lagen bereits zwei Haftbefehle vor. Der erste ergab sich aus einer Verurteilung wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Haftstrafe verhängt worden war. Der zweite bezog sich auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, für den eine achtmonatige Strafe noch nicht vollstreckt war.
Nach Belehrung über seine Rechte wurde er zusätzlich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt. Anschließend überstellten ihn die Behörden in eine Justizvollzugsanstalt, um die bereits verhängten Strafen anzutreten.
Dem Mann drohen nun weitere Anklagen wegen der bei seiner Festnahme gefundenen illegalen Waffen. Sein Fall wird im Rahmen des Waffengesetzes verhandelt, zusätzlich zu den beiden vorherigen Verurteilungen. Nach dem Vorfall am Gelsenkirchener Hauptbahnhof bleibt er weiterhin in Untersuchungshaft.






