15 March 2026, 12:08

Schlägerei nach NS-Parole: Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und Volksverhetzung

Eine große Gruppe von Menschen steht vor einer Menge von Polizeibeamten, einige tragen Mützen und Masken, während sie bei einer Demonstration in Berlin, Deutschland, mit Schildern, Fahnen, Laternenpfählen, Bäumen, Fahrzeugen, einem Gebäude und dem Himmel im Hintergrund stehen.

Schlägerei nach NS-Parole: Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und Volksverhetzung

Auseinandersetzung an Bushaltestelle in der Altstadt führt zu Ermittlungen wegen Körperverletzung und NS-Propaganda

Nach dem Rufen eines verbotenen NS-Parols durch einen Mann kam es an einer Bushaltestelle in der Altstadt zu einer körperlichen Auseinandersetzung, die nun von der Polizei untersucht wird. Der Vorfall ereignete sich am 7. Oktober 2025 gegen 22:20 Uhr und beteiligte zwei Jugendliche sowie einen 37-jährigen Mann. Gegen beide Seiten werden mögliche Strafanzeigen geprüft.

Der Zwischenfall begann, als der 37-Jährige am Zentralen Omnibusbahnhof"Sieg Heil!" rief. Zwei Jugendliche im Alter von etwa 16 bis 18 Jahren gingen auf ihn zu und forderten ihn auf, den Ort zu verlassen. Einer der beiden ist zwischen 1,75 und 1,80 Meter groß.

Der Mann versuchte daraufhin, einen der Jugendlichen zu treten, der jedoch auswich. Daraufhin schlugen die Jugendlichen zu, woraufhin der Mann zu Boden stürzte. Nach der Auseinandersetzung entfernten sie sich in Richtung Hauptbahnhof.

Der Verletzte wurde von Rettungskräften versorgt und anschließend ins Krankenhaus gebracht. Gegen ihn wurde zudem Strafanzeige wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole gestellt. In Deutschland kann das öffentliche Skandieren von NS-Parolen wie "Sieg Heil" nach dem Strafgesetzbuch zu Festnahmen, Geldstrafen oder sogar Haftstrafen führen. Seit 2020 gab es in ähnlichen Fällen – etwa eine Verurteilung in Berlin 2021, eine Festnahme bei einem Fußballspiel in München 2022 und eine vorläufige Festnahme in einem Zug in Hamburg 2024 – rechtliche Konsequenzen.

Die Polizei ermittelt nun gegen die Jugendlichen wegen Körperverletzung und prüft gleichzeitig, ob der Mann nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) belangt werden kann.

Die Ermittlungen dauern an. Während der Mann nach der Auseinandersetzung im Krankenhaus behandelt wird, wird das Vorgehen der Jugendlichen auf mögliche Körperverletzung hin überprüft. Die öffentliche Zurschaustellung nationalsozialistischer Symbolik bleibt in Deutschland ein schwerwiegender Straftatbestand, der häufig zu Anklagen führt.

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