Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Debatten
Finn HoffmannSelbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Debatten
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz verzichtet auf gutachterliche Stellungnahmen und ermöglicht es Betroffenen, ihren Eintrag allein durch eine einfache Erklärung anpassen zu lassen. Nun schlagen drei Ministerinnen Änderungen vor, um offensichtliche Missbrauchsfälle zu unterbinden – ohne den Kern der Regelung anzutasten.
Aktuell kann jede Person ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ohne medizinische oder psychologische Prüfung ändern. Diese vereinfachte Regelung hat zu einer hohen Inanspruchnahme geführt: Bis Ende 2025 wurden mehr als 25.000 Anträge bearbeitet. Doch einige Fälle sorgen für Kritik.
So versuchte ein Polizist in Nordrhein-Westfalen, sich durch eine Geschlechtsänderung bessere Aufstiegschancen zu verschaffen – der Versuch scheiterte, und es folgte ein Disziplinarverfahren. Ein weiterer, viel beachteter Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der sich rechtlich in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ und nun darauf drängt, eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen anzutreten. In Würzburg wurden bei einer dreiköpfigen Familie die Änderungen von Geschlecht und Namen nach behördlichem Einschreiten rückgängig gemacht.
Die geplanten Novellen sollen Standesämtern die Möglichkeit geben, bei klaren Missbrauchsfällen Änderungen abzulehnen. Statt solche Anträge einfach zu bearbeiten, könnten sie an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle verwiesen werden. Zudem müsste das Gesetz angepasst werden, um nachträgliche Korrekturen im Personenstandsregister zu ermöglichen, sobald ein Missbrauch bestätigt ist.
Ziel der Änderungen ist es, das Vertrauen in das Selbstbestimmungsgesetz zu stärken, ohne das Prinzip der Selbstauskunft zu schwächen. Bei einer Verabschiedung hätten Standesämter klarere Befugnisse, um Missbrauch zu unterbinden, während der Zugang für berechtigte Fälle fair bleibt. Die Regierung erwartet, dass die Anpassungen einen Ausgleich zwischen Schutz vor Missbrauch und dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes schaffen.






