Sieben Mendener Ausschussmitglieder verweigern Pflicht-Offenlegung ihrer Interessen
Sophia FrankeSieben Mendener Ausschussmitglieder verweigern Pflicht-Offenlegung ihrer Interessen
Der Stadtrat von Menden hat seine Ausschussmitglieder daran erinnert, die verpflichtenden Offenlegungen gemäß den Transparenzgesetzen einzureichen. Die Regelung gilt für alle gewählten Mandatsträger, die ihre Berufe, Beratungstätigkeiten und Mitgliedschaften angeben müssen. Diese Vorgaben basieren auf dem Korruptionspräventionsgesetz, das seit 2005 in Kraft ist.
Sieben Personen – Dennis Boecker, Tanay Gönül, Holger Hartnig, Dirk Huhn, Nils Karius, Markus Kisler und Peter Köhler – haben die erforderlichen Angaben jedoch bisher nicht vorgelegt. Die rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung ergibt sich aus § 7 in Verbindung mit § 1 des Korruptionspräventionsgesetzes, das seit dem 1. März 2005 gilt. Das Gesetz soll Transparenz schaffen, indem es Amtsträger verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Die ausgefüllten Formulare sollen für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein.
Vom 1. bis zum 29. Oktober 2025 liegen die eingereichten Fragebögen im Mendener Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Interessierte können die Unterlagen während der regulären Öffnungszeiten einsehen: montags bis freitags von 8:15 bis 12:30 Uhr, mit verlängerten Öffnungszeiten donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr.
Trotz der klaren gesetzlichen Vorgabe liegen von den sieben genannten Personen keine Angaben vor. Laut vorliegenden Unterlagen üben sie im Jahr 2025 zudem kein Mandat in den gewählten Gremien Mendens aus.
Die fehlenden Offenlegungen bedeuten, dass mögliche Interessenkonflikte dieser sieben Personen für die Öffentlichkeit nicht überprüfbar sind. Die Stadt hat einen festen Zeitraum für die Einsichtnahme der eingereichten Formulare festgelegt. Weitere Schritte hängen davon ab, ob die ausstehenden Erklärungen noch nachgereicht werden.






