14 April 2026, 14:12

Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Lange Schlange von Menschen, die an einer Wahllokal-Schlange stehen, mit einem Zaun, einer Wand, Bäumen, Gebäuden, Strommasten und einer Werbetafel im Hintergrund.

Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Bergisch Gladbach bereitet sich auf Stichwahl am Sonntag, den 28. September 2025 vor

Am kommenden Sonntag, den 28. September 2025, findet in Bergisch Gladbach die Stichwahl zur Wahl eines neuen Oberbürgermeisters sowie des Landrats statt. Die Wählerinnen und Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – entweder per Briefwahl oder persönlich in den Wahllokalen. Fristen und Abläufe sind so gestaltet, dass alle Wahlberechtigten teilnehmen können.

Wer bereits vor der Hauptwahl am 14. September 2025 die Briefwahl beantragt hatte, erhält automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Diese werden am Montag, den 22. September 2025, verschickt. Unklarheiten, ob ein Antrag auf Briefwahl gestellt wurde, können durch einen Anruf beim Wahlamt unter der Nummer 02202-14-2888 geklärt werden.

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Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, den 28. September, 16 Uhr, zurückgesendet werden. Sie können in den städtischen Briefkästen eingeworfen oder direkt im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Wer seine Unterlagen nicht erhalten hat, kann das Problem bis Samstag, den 27. September, 12 Uhr, melden und Ersatz anfordern.

Für diejenigen, die vor Ort wählen möchten, sind die Wahllokale am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Standorte lassen sich auf der Website der Stadt oder über das Wahlamt erfragen. Wer kurzfristig erkrankt, kann noch bis Sonntag, 15 Uhr, einen Antrag auf Briefwahl stellen – Voraussetzung sind ein ärztliches Attest und die Bevollmächtigung einer Vertretungsperson, die die Stimme abgibt.

Wichtig: Wer für die Hauptwahl bereits die Briefwahl beantragt hat, darf in der Stichwahl nicht persönlich im Wahllokal wählen. Neue Anträge auf Briefwahl können jedoch noch direkt im Wahlamt mit einem gültigen Ausweisdokument gestellt werden.

Die Stichwahl entscheidet sowohl über das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach als auch über die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Wähler müssen die gesetzten Fristen für die Briefwahl einhalten oder ihr zugewiesenes Wahllokal am Wahltag aufsuchen. Das Wahlamt steht bis zum Ende der Wahlzeit für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Quelle