19 March 2026, 16:09

Windkraft siegt über Paragliding-Club: Gericht lehnt Eilantrag ab

Zwei Personen beim Paragleiten über einem Baseballfeld mit Stadion im Hintergrund, eine trägt einen Helm und hält einen Fallschirm, während die andere in der Luft ist.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraft siegt über Paragliding-Club: Gericht lehnt Eilantrag ab

Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Baubeginn.

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Der Club hatte argumentiert, die Anlage werde den Flugbetrieb beeinträchtigen und Sicherheitsrisiken schaffen. Das Gericht lehnte diese Einwände jedoch nach Prüfung der Beweislage ab.

Streitpunkt war ein Windpark, der etwa 550 Meter vom Startplatz des Vereins entfernt entstehen soll. Vertreter des Clubs behaupteten, die Windkraftanlage werde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen und Piloten gefährden. Zudem drohe sie die Zukunft des Vereins zu gefährden.

Das OVG fand jedoch keine Belege dafür, dass der Windpark das Bestehen des Clubs bedrohe. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen fortgesetzt werden könne. Zudem bestätigte das Gericht, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.

Trotz der Bedenken lehnte das OVG den Eilantrag ab und ermöglichte damit die Fortsetzung des Windkraftprojekts. Die Entscheidung folgt den üblichen Verfahren zur Abwägung zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und lokalen Belangen.

Mit dem Urteil kann der Windpark im Hochsauerland nun ohne weitere rechtliche Verzögerungen realisiert werden. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf das Fehlen von Beweisen für die vom Verein vorgebrachten Sicherheits- und Betriebsbedenken. Flugbeschränkungen gelten künftig nur bei höheren Windgeschwindigkeiten, wie im Planungsverfahren festgelegt.

Quelle