05 April 2026, 06:07

Zoll in Bielefeld stoppt gefährliche Fälschungen aus China und leitet 26 Verfahren ein

Orangener Eintrittskarte mit "Union du Commerce et de l'Industrie du Vésinet" darauf gedruckt, vor einem weißen Hintergrund.

Zoll in Bielefeld stoppt gefährliche Fälschungen aus China und leitet 26 Verfahren ein

Zollbeamte in Bielefeld beschlagnahmen und vernichten Lieferung mit gefälschten und gefährlichen Waren aus China

Bei einer Kontrolle im Paderborner Dienststellensitz des Zollamts Bielefeld wurden gefälschte und sicherheitsrelevante Waren beschlagnahmt und anschließend vernichtet. Die Inspektoren entdeckten dabei eine Reihe von Produkten, die gegen geistige Eigentumsrechte verstoßen und Sicherheitsstandards nicht erfüllen.

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Die Ermittlungen führten zu 26 Strafverfahren. Dutzende der beschlagnahmten Artikel wurden als zu gefährlich oder rechtswidrig für den EU-Markt eingestuft.

Ein aus China eingegangener Container wurde vom Bielefelder Zoll in seiner Paderborner Niederlassung überprüft. Darin fanden die Beamten Kinderspielzeug, Elektrofahrzeuge, Gebetsteppiche und Multimedia-Zubehör. Unter den Waren befanden sich 45 gefälschte Produkte, darunter Schlüsselanhänger, Kopfhörer und Ladekabel, die bekannte Marken nachahmten.

Bei weiteren Kontrollen stellten die Beamten fest, dass 106 Artikel die EU-Sicherheitsvorschriften nicht erfüllten. Diese Waren wurden als nicht konform und verkaufsunfähig eingestuft. Sämtliche beanstandeten Produkte wurden später unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet.

Ralf Wagenfeld, Sprecher des Bielefelder Zollamts, bestätigte, dass durch die Maßnahme verhindert wurde, dass potenziell gefährliche und illegale Waren in den Handel gelangen. Gegen mutmaßliche Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte wurden 26 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Für Rückfragen steht das Zollamt Bielefeld unter der Telefonnummer (0521) 3047-1095 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.

Durch die Aktion wurden gefälschte und unsichere Waren aus dem Verkehr gezogen. Die Behörden bestätigten, dass die Vernichtung unter strenger Aufsicht erfolgte. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, EU-Produktsicherheits- und Markenschutzbestimmungen an deutschen Grenzen durchzusetzen.

Quelle