109 Dezibel und falsch geparkt: Luxusauto in Witten beschlagnahmt
In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem Beamte festgestellt hatten, dass es übermäßigen Lärm verursachte und falsch geparkt war. Der Motor des Wagens erzeugte 109 Dezibel – deutlich über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert von 82 dB. Die Behörden haben nun ein Verwaltungsverfahren gegen den Halter eingeleitet.
Das Fahrzeug war zunächst in der Holbeinstraße abgestellt worden, einer absoluten Halteverbotszone, bevor sein Lärmpegel auffiel. Der Besitzer argumentierte, der laute Auspuff sei auf den Biturbo-Motor des Wagens zurückzuführen. Die Prüfer vermuteten jedoch, dass die Motorsteuerung manipuliert worden war, wodurch die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ungültig wurde.
Nach deutscher Verkehrsordnung wird unnötiger Lärm oder vermeidbare Emissionen mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Fehlt dem Fahrzeug aufgrund mutmaßlicher Veränderungen die gültige Zulassung, erhöht sich das Bußgeld auf 90 Euro. Je nach Schwere der Umbauten können weitere Konsequenzen folgen, etwa Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Das Auto wurde beschlagnahmt, und die Betriebserlaubnis des Halters wurde entzogen. Sollte das Fahrzeug ohne gültige Typgenehmigung bewegt worden sein, drohen zusätzliche Strafen gemäß dem Bußgeldkatalog 2026.
Der Fall wird nun in einem Verwaltungsverfahren geprüft, wobei Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote im Raum stehen. Das Fahrzeug bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen sichergestellt. Die Behörden betonten, dass bei manipulierten Motoren und Verstößen gegen Lärmvorschriften konsequent durchgegriffen werde.






