27 March 2026, 18:08

Familie Schömbächler kämpft gegen Ausbeutung ihres viralen Bagger-Memes

Schwarze und weiße Werbung für Friedrich Steinfels in Zürich mit Bildern von Gebäuden, Menschen und Text.

Familie Schömbächler kämpft gegen Ausbeutung ihres viralen Bagger-Memes

Die Familie Schömbächler hat öffentlich die unerlaubte kommerzielle Nutzung eines viralen Memes kritisiert, das ihren Sohn und ihren verstorbenen Vater zeigt. Der Ausschnitt aus einer Schweizer TV-Sendung von 2010 wurde zu Merchandise-Artikeln, Musik und sogar einem Kinderbuch verarbeitet – alles ohne ihre Zustimmung. Nun fordern sie Respekt vor ihren Rechten und ein Ende der Ausbeutung.

Das Meme entstand 2010 während einer Folge von Auf und davon, einer SRF-Dokuserie über auswandernde Familien. Darin ist zu sehen, wie ein kleiner Junge von einem Bagger fällt und sein Vater, Hermann Schömbächler, erschrocken ruft. Der Moment wurde zu einem Schweizer Internetphänomen und wird oft wegen seiner humorvollen und dramatischen Wirkung geteilt.

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Im Laufe der Zeit wurde der Clip kommerziell in verschiedenen Formen genutzt. Socken, Bügelbilder und ein Kinderbuch zeigten die Familie ohne Erlaubnis. 2022 veröffentlichte die Schweizer Band Stubete Gäng den Song Richi, der das Bagger-Thema aufgriff und einen Ausschnitt von Hermann Schömbächlers Ruf einbaute. Die Familie nannte dies den "absoluten Höhepunkt der Respektlosigkeit" und warf vor, ihre Persönlichkeitsrechte seien ignoriert worden.

Obwohl der SRF Teilrechte am Originalmaterial besitzt, behält die Familie die Kontrolle über ihr Bild und ihre Stimmen. Ihre Beschwerden führten dazu, dass der Schweizer Eishockeyverband Richi als Torhymne strich. Auch Stubete Gäng reagierte und kündigte an, den Song neu aufzunehmen – ohne die Stimme von Hermann Schömbächler.

Die Einwände der Familie haben bereits Veränderungen bewirkt: Merchandise-Artikel und Musik mit ihren Stimmen und Bildern werden nun genauer geprüft. Mit dem Recht auf ihrer Seite setzt sich die Familie weiterhin gegen die unerlaubte kommerzielle Nutzung zur Wehr.

Quelle