Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Nina BauerBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro durch eine gefälschte Website, als es einen britischen Reiseerlaubnisantrag stellte. Nach der Erkenntnis, dass es sich um eine betrügerische Seite handelte, erstatteten sie am 13. März 2026 Anzeige bei der Polizei. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Risiken für Reisende, die eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) beantragen.
Das Paar hatte den Antrag über eine Website eingereicht, die es über eine Online-Suche gefunden hatte. Nach der Eingabe persönlicher Daten und Kreditkarteninformationen fiel ihnen die ungewöhnlich hohe Gebühr auf. Während die offizielle ETA-Gebühr bei 18,50 Euro pro Person liegt, verlangte die betrügerische Seite fast 240 Euro.
Misstrauisch geworden, lehnten sie die Zahlung ab und sperrten umgehend ihre Kreditkarte. Die Behörden bestätigen, dass ETA-Anträge ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta eingereicht werden müssen. Auch die Verbraucherzentrale rät Reisenden, vor der Eingabe sensibler Daten die Authentizität einer Website zu prüfen.
Betrugsfälle mit gefälschten Visa- und ETA-Websites wurden in ganz Deutschland gemeldet, darunter eine Warnung aus Dormagen vom 10. Juni 2025. Zwar liegen keine genauen Zahlen für 2025 vor, doch die Behörden mahnen zur Vorsicht bei der Online-Beantragung von Reisedokumenten.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall zeigt jedoch, wie präsent Online-Betrug nach wie vor ist. Reisende sollten für ETA-Anträge ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung nutzen. Die Behörden beobachten weiterhin solche Betrugsmaschen und warnen vor den Gefahren für ahnungslose Antragsteller.






