EU führt strengere Namensprüfung bei Euro-Überweisungen ein – was sich ab Oktober ändert
Sophia FrankeEU führt strengere Namensprüfung bei Euro-Überweisungen ein – was sich ab Oktober ändert
Neue Regel für Euro-Überweisungen: Ab 9. Oktober gilt in der EU eine strengere Prüfpflicht
Ab dem 9. Oktober tritt in der gesamten EU eine neue Vorschrift für Euro-Überweisungen in Kraft. Banken und Sparkassen müssen künftig vor der Ausführung von Zahlungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit den Kontodaten übereinstimmt. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen, gibt Kunden aber gleichzeitig mehr Eigenverantwortung – wer Warnhinweise ignoriert, haftet selbst.
Die als "Empfängerverifizierung" (Verification of Payee, VoP) bekannte Regelung betrifft nahezu alle Euro-Überweisungen, einschließlich Echtzeitzahlungen. Stimmt der Name des Konteninhabers mit dem angegebenen Empfängernamen überein, wird die Transaktion wie gewohnt abgewickelt. Bei Abweichungen erhalten Kunden eine Warnmeldung und müssen selbst entscheiden, ob sie die Überweisung trotzdem durchführen.
Betrüger bringen Opfer häufig dazu, Geld an falsche Konten zu überweisen, indem sie sich als vertrauenswürdige Empfänger ausgeben – etwa durch gefälschte E-Mails, scheinbare Jobangebote oder andere Täuschungsmanöver. Mit der neuen Regelung tragen Kunden, die Warnungen missachten und dennoch überweisen, das volle Risiko.
Banken erstatten Verluste nur dann, wenn Kunden alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben und keine Schuld trifft. Die Pflicht zur Namensprüfung gilt nicht für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU, wo solche Abgleiche weiterhin freiwillig bleiben. Gleichzeitig müssen alle Finanzinstitute ab Oktober Echtzeit-Überweisungen anbieten – die meisten werden dafür jedoch zusätzliche Gebühren erheben.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin stellt ein Vergleichstool für Girokonten zur Verfügung, mit dem Verbraucher Kosten und Leistungen – einschließlich etwaiger neuer Entgelte für Schnellüberweisungen – vergleichen können.
Das VoP-System verlagert mehr Verantwortung auf die Kunden, die Überweisungen selbst sorgfältig prüfen müssen. Banken haften nur, wenn keine Warnung erfolgte oder das System trotz korrekter Übereinstimmung versagt hat. Die Änderung zielt zwar auf weniger Betrug ab, erfordert von Kontoinhabern aber auch mehr Wachsamkeit.






