Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Höxter bleibt als Campus erhalten
Sophia FrankeGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Höxter bleibt als Campus erhalten
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen. Das Urteil erklärte den geplanten Umzug für rechtswidrig und untersagt jede Verlegung von Studienangeboten nach Detmold oder Lemgo ohne ausreichende Begründung.
Die Entscheidung folgt auf die Ankündigung der Hochschule, sämtliche Lehraktivitäten in Höxter einzustellen – ein Vorhaben, das nun durch die rechtliche Intervention gekippt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass der TH OWL die Befugnis fehlt, den Standort Höxter vollständig aufzugeben. Nach dem Landeshochschulgesetz ist der Campus offiziell anerkannt und darf nicht ohne ein tragfähiges Ersatzkonzept geschlossen werden.
Schon im vergangenen Jahr hatte das Land eingegriffen, um die Verlegungsbestrebungen der Hochschule zu stoppen. Das Gericht bestätigte diese Maßnahme und hielt fest, dass die Schließung eines gesamten Campus nicht in die eigenständige Entscheidungsgewalt der Einrichtung fällt.
Es wurden keine Nachweise für alternative Nutzungen des Höxter-Standorts oder Vorbereitungen für eine Schließung vorgelegt. Die bestehenden Studiengänge bleiben aktiv, und das für 2026 geplante Klaus-Töpfer-Umweltsymposium soll wie vorgesehen dort stattfinden.
Das Urteil bedeutet, dass die TH OWL den Betrieb in Höxter auf absehbare Zeit aufrechterhalten muss. Künftige Verlegungsversuche erfordern einen rechtlich fundierten Plan für den Campus. Die Entscheidung unterstreicht den geschützten Status des Standorts nach Landesrecht.






