29 March 2026, 14:07

Mendener Unternehmer drohen Säumniszuschläge nach Steuerbescheiden für 2024 und 2025

Altes deutsches Dokument aus dem Jahr 1782 mit einer detaillierten Stadtkarte auf der ersten Seite, die Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt, begleitet von dichtem Text.

Mendener Unternehmer drohen Säumniszuschläge nach Steuerbescheiden für 2024 und 2025

Domenico Zofilo, ein Unternehmer aus Menden, hat zwei Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2024 und 2025 erhalten. Die amtlichen Schreiben wurden von der Stadt Menden ausgestellt und an seine Adresse in der Hauptstraße 42 zugestellt. Falls er nicht zeitnah Widerspruch einlegt, drohen ihm zusätzliche Säumniszuschläge.

Die Steuerbescheide sind auf den 8. September 2025 und den 29. September 2025 datiert. Formal veröffentlicht wurden sie am 1. Oktober 2025 durch das Büro des Bürgermeisters, vertreten durch den Stadtdirektor Uwe Siemonsmeier. Nach örtlichen Vorschriften gelten die Dokumente zwei Wochen nach der Veröffentlichung als rechtmäßig zugestellt.

Zofilo muss seinen Widerspruch bis Anfang November einreichen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Die Frist ergibt sich aus § 10 des Landesabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW), wobei der genaue Zwei-Wochen-Zeitraum nicht detailliert festgelegt ist. Kopien der Bescheide können im Finanzamt der Stadt Menden eingesehen werden.

Dem Unternehmer bleibt nun nur ein kurzes Zeitfenster, um zu reagieren, bevor Strafzahlungen fällig werden. Untätigkeit könnte zu weiteren Belastungen nach deutschem Steuerrecht führen. Für alle Rückfragen ist das Finanzamt der Stadt Menden zuständig.

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