Mindestlohn steigt in zwei Stufen – doch die Kritik bleibt laut
Mindestlohnkommission beschließt moderate Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Die Mindestlohnkommission in Deutschland hat eine bescheidene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Erhöhung soll in zwei Stufen erfolgen und bereits in diesem Sommer in Kraft treten. Die Entscheidung stößt bei Gewerkschaften und Arbeitgebern auf geteilte Reaktionen.
In einem ersten Schritt einigte sich die Kommission auf eine Erhöhung um 12 Cent pro Stunde, die ab dem 1. Juli 2024 gelten soll. Heike Herrig, Vorsitzende des VdK-Sozialverbands in Solingen-Remscheid, wies darauf hin, dass dies für eine Vollzeitkraft einen Bruttozuwachs von 71,34 Euro monatlich bedeute. Eine weitere Anpassung um 41 Cent folgt dann zum 1. Januar 2025.
Nicht alle Mitglieder der Kommission unterstützten den Beschluss. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Vertreter in der Kommission, bezeichnete das Ergebnis als enttäuschend. Er warnte, dass dies für fast sechs Millionen Mindestlohnbezieher zu einem spürbaren Reallohnverlust führen werde.
Arbeitgeber hatten sich zuvor vehement gegen frühere Vorschläge ausgesprochen, den Mindestlohn auf 14 Euro oder mehr anzuheben. Solche Steigerungen nannten sie unrealistisch hoch und warnten vor möglichen Stellenstreichungen in Niedriglohnbranchen.
Die gestaffelte Erhöhung wird den Mindestlohn innerhalb von sieben Monaten insgesamt um 53 Cent pro Stunde ansteigen lassen. Der Beschluss stellt einen Kompromiss dar, nachdem die Kommission keine einstimmige Einigung erzielen konnte. Während Gewerkschaftsvertreter und Arbeitgeber weiterhin uneins über die Auswirkungen sind, bleibt die Debatte kontrovers.






