Abwasser-Ablesekarten ab 5. Dezember: Fristen und Pflichten für Hauseigentümer

Abwasser-Ablesekarten ab 5. Dezember: Fristen und Pflichten für Hauseigentümer
Ab dem 5. Dezember: Vergabe von Abwasserausweisen durch die Abwasserwerke
Die Website der Stadt Bergisch Gladbach.
2025-12-04T04:00:00+00:00
Branche, Finanzen, Bankwesen und Versicherungen
Ab dem 5. Dezember: Verteilung der Abwasser-Ablesekarten durch die Stadtentwässerung
Meldung der Stadt Bergisch Gladbach.
4. Dezember 2025
Die Stadtentwässerung Bergisch Gladbach versendet ab dem 5. Dezember 2025 die Ablesekarten für Wasserzähler. Hauseigentümer müssen ihre Verbrauchswerte bis Mitte Januar melden, um eine Schätzung der Abrechnung für 2025 zu vermeiden. Die Abgabe ist sowohl per Post als auch digital möglich.
Ab dem 5. Dezember erhalten Haushalte vorgefertigte Karten zur Erfassung der Zählerstände für Frischwasser, Brauchwasser und Zwischenablesungen. Die Eigentümer müssen die Werte eintragen und die Karten bis Mittwoch, den 14. Januar 2026, zurücksenden. Bei verspäteter Abgabe wird der Verbrauch für 2025 geschätzt.
Die Stadtentwässerung hat klare Fristen gesetzt, um eine präzise Abrechnung zu gewährleisten. Hauseigentümer haben bis zum 14. Januar 2026 Zeit, ihre Zählerstände per Post oder digital zu übermitteln. Die kombinierte Rechnung für den Verbrauch 2025 und die Vorauszahlungen 2026 folgt im Februar.

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