Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 veröffentlicht

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Zwei Autos fahren auf einer Straße außerhalb einer Stadt mit Text in der linken unteren Ecke.

Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 veröffentlicht

Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 erschienen

Kurzmeldung: Die neue Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts der Stadt Lünen (Nr. 48/2025) ist am Freitag, dem 19. Dezember 2025, veröffentlicht worden. Sie enthält folgende Inhalte:

Die aktuelle Ausgabe des Lünener Amtsblatts ist am Freitag, dem 19. Dezember 2025, erschienen. In der Nummer 48/2025 finden sich mehrere wichtige Bekanntmachungen, darunter zahlreiche Änderungen lokaler Satzungen sowie die Feststellung des städtischen Jahresabschlusses für das Jahr 2024.

Das Amtsblatt verzeichnet vier zentrale Satzungsänderungen, die am 18. Dezember 2025 beschlossen wurden. Betroffen sind die Hebesatzung der Stadt Lünen, die Hundesatzung, die Vergnügungssteuersatzung sowie die Abfallgebührensatzung. Bei den Anpassungen handelt es sich um die erste, dritte, vierte bzw. siebzehnte Novellierung der jeweiligen Verordnungen.

Zudem bestätigt die Ausgabe die Billigung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Lünen. Weiterhin wird die formelle Entlastung des Bürgermeisters bekannt gegeben, ohne dass nähere Gründe für den Beschluss genannt werden. Exemplare des Amtsblatts sind kostenlos am Informationsschalter im Foyer des Rathauses erhältlich. Bürgerinnen und Bürger können das vollständige Dokument auch online über die offizielle Website der Stadt abrufen. Bei Rückfragen steht die Telefonnummer 02306 104-1310 zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung der Satzungsänderungen und finanziellen Updates treten für die Lünener Bevölkerung neue Regelungen in Kraft. Das Amtsblatt sorgt für Transparenz, indem alle Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch digital frei zugänglich sind.