Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass meist keine Staatsbürgerschaft möglich

Richterspruch: In der Regel ist ein Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland erforderlich - Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass meist keine Staatsbürgerschaft möglich
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Teaser: Urteil: Nachweis der Identität meist erforderlich für deutsche Staatsbürgerschaft
Vorspann: Urteil: Identitätsnachweis in der Regel Pflicht bei Einbürgerung in Deutschland
Artikeltext: Ein Syrer scheiterte mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit, nachdem er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass der Pass weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungen bleibt. Der Fall wird nun zur weiteren Prüfung seiner individuellen Umstände an das Gericht in Düsseldorf zurückverwiesen.
Der Streit begann, als die Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) den Einbürgerungsantrag des Mannes ablehnten. Der 1994 geborene Syrier lebt seit 2014 in Deutschland, hatte jedoch keinen Antrag auf einen syrischen Pass gestellt. Die Behörden argumentierten, dass ohne diesen seine Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne.
Das Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an den Identitätsnachweis bei Einbürgerungsverfahren in Deutschland. Wer keinen Pass vorlegen kann, muss künftig sowohl nachweisen, dass er sich um die Beschaffung bemüht hat, als auch darlegen, warum dies unmöglich ist. Die endgültige Entscheidung im Fall des syrischen Mannes hängt nun von einer weiteren rechtlichen Bewertung in Düsseldorf ab.

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