Gericht kippt pauschales Verbot antiisraelischer Parolen bei Protesten

Admin User
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Eine Person in der Vordergrund hält eine Schilder mit einer Aufschrift, steht auf dem Boden, während andere Personen im Hintergrund Schilder halten, was auf eine Demonstration hinweist.

Gericht kippt pauschales Verbot antiisraelischer Parolen bei Protesten

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels nicht pauschal bei öffentlichen Protesten verboten werden darf. Das Urteil fiel am Freitag, dem 21. November 2025, durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Auslöser war ein Streit um eine geplante antiisraelische Demonstration in Düsseldorf, bei der die Polizei zunächst pauschale Verbote für bestimmte Parolen verhängt hatte.

Der Fall nahm seinen Anfang, als die Düsseldorfer Polizei alle Parolen bei einer geplanten Kundgebung untersagte, woraufhin der Veranstalter einen Eilantrag einreichte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte das Verbot zunächst in vollem Umfang. Das OVG hob jedoch Teile dieser Entscheidung später auf.

Das Urteil zieht klare Grenzen, welche Protestparolen nach deutschem Recht eingeschränkt werden dürfen. Während einige Verbote aufgehoben wurden, bleiben andere – wie Aufrufe zur Intifada – weiterhin bestehen. Die Richter betonten, dass Kontext und die wahrgenommene Absicht eine zentrale Rolle dabei spielen, welche Äußerungen bei öffentlichen Versammlungen zulässig sind.