Grundsteuer-Urteil erschüttert NRW-Städte: Bescheide für Gewerbeimmobilien unwirksam

Grundsteuer-Urteil erschüttert NRW-Städte: Bescheide für Gewerbeimmobilien unwirksam
Richterliche Entscheidung zum Grundsteueraufkommen löst Aufruhr aus - CDU ruft zur Besonnenheit auf
Solingen - Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Steuersätze für die Grundsteuer auf nicht-wohnungs-eigene Gebäude innerhalb ihrer jeweiligen Gemeinden verletzen das verfassungsmäßige Steuergerechtigkeitsprinzip. Folglich sind alle auf diesen Sätzen beruhenden Grundsteuerfestsetzungen unwirksam. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied dies am 4. Dezember 2025. Diese Nachricht hat in 'politischer Solingen' für Aufsehen gesorgt.
2025-12-06T07:52:13+00:00
Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten
Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU ruft zu Besonnenheit auf
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Berechnung der Grundsteuer für gewerbliche Immobilien verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der Solinger Politik für Wirbel gesorgt.
6. Dezember 2025, 07:52 Uhr
Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat in Solingen und darüber hinaus eine Debatte ausgelöst. Die am 4. Dezember 2025 verkündete Entscheidung stellt fest, dass die erhöhten Grundsteuersätze für Gewerbeimmobilien in Städten wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen gegen das verfassungsmäßige Gebot der Steuergerechtigkeit verstoßen. Lokale Politiker*innen diskutieren nun über das weitere Vorgehen, während die Spannungen angesichts der rechtlichen und finanziellen Folgen steigen.
Das Gericht urteilte, dass Grundsteuerbescheide, die auf den erhöhten Sätzen für gewerbliche Objekte basieren, unrechtmäßig seien. Dies folgte einem früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das bereits die Rechtmäßigkeit solcher differenzierten Steuersätze infrage gestellt hatte.
Die Entscheidung hat die politische Landschaft in Solingen gespalten: Während einige sofortige Reformen fordern, plädieren andere für Zurückhaltung. Der Rechtsweg bleibt vorerst offen, und Anpassungen der Steuerpolitik sind vor 2027 kaum zu erwarten. Das Urteil wird maßgeblich beeinflussen, wie Städte künftig die Grundsteuer bemessen.

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