NRW-Bürger könnten bald für Fehleinsätze der Rettung zahlen müssen

"Fehlalarme" bei der Notrufzentrale - Müssen Bürger die Kosten tragen? - NRW-Bürger könnten bald für Fehleinsätze der Rettung zahlen müssen
Städtetag NRW warnt vor Rechnungen für Bürger nach Fehleinsätzen
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat eine dringende Warnung ausgesprochen: Scheitern die Verhandlungen mit den Krankenkassen, könnten Kommunen bald Rechnungen für bestimmte Rettungseinsätze an Bürger verschicken. Der Städtetag fordert das NRW-Gesundheitsministerium auf, als Vermittler einzugreifen und mit den Kassen eine Lösung zu finden.
Aktuell endet jeder fünfte Notruf in der Region als „Fehlalarm“, bei dem Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Übernehmen die Kommunen diese Kosten, droht ihnen eine jährliche Belastung von mindestens 250 Millionen Euro – eine Summe, die lokale Haushalte nicht stemmen können. Das Ministerium prüft zwar Kompromisse, verfügt aber über keine landesweiten Daten zu Fehleinsätzen. Bürger müssten im Falle einer Rechnung das Geld von ihren Krankenversicherungen zurückfordern, was sie möglicherweise davon abhält, im Notfall Hilfe zu rufen.
Der Städtetag verlangt von der Bundesregierung, eine Lücke im Sozialgesetzbuch zu schließen, um die Abrechnung von Vor-Ort-Behandlungen oder Arztbesuchen zu ermöglichen. Zwar tragen die Kommunen die Finanzierung der Notfallversorgung, doch das Land sieht keine rechtliche Grundlage, künftig die Kosten für Fehlalarme zu übernehmen. Zudem fehlen dem Land die Mittel, um Krankenkassen zur Übernahme von Nicht-Notfalleinsätzen zu verpflichten.
Scheitern die Gespräche zwischen Städten und Krankenkassen, könnten Kommunen Bürger für Fehleinsätze in Rechnung stellen – mit der Gefahr, dass Menschen aus Sorge vor Kosten im Notfall auf medizinische Hilfe verzichten. Das NRW-Gesundheitsministerium sucht nach Lösungen, doch eine klare Zuständigkeit oder Finanzierungsregelung steht noch aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch zu schließen, um die Abrechnung von Vor-Ort-Behandlungen zu ermöglichen.

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