Strengere Jagdschein-Regeln im Kreis Herford ab Oktober 2024

Strengere Jagdschein-Regeln im Kreis Herford ab Oktober 2024
Jäger im Kreis Herford müssen sich künftig auf strengere Überprüfungen und längere Wartezeiten für die Erteilung von Jagdscheinen einstellen. Neue Bundesgesetze, die ab dem 31. Oktober 2024 in Kraft treten, haben das Antragsverfahren grundlegend verändert. Die zuständige Jagdbehörde des Kreises hat ihre Abläufe entsprechend angepasst, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden.
Die überarbeiteten Regelungen gehen auf das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems zurück, das sowohl das Waffengesetz als auch das Bundesjagdgesetz novelliert hat. In der Folge wurden die Zuverlässigkeitsprüfungen verschärft: Die Jagdbehörde muss nun bei jeder Antragsprüfung die örtliche Polizei, das Zollkriminalamt und sogar frühere Wohnorte von Bewerbern einbeziehen – und zwar für alle, die in den letzten zehn Jahren umgezogen sind.
Ziel des neuen Systems ist es, die Zuverlässigkeitskontrollen vor der Ausstellung oder Verlängerung von Jagdscheinen gründlicher zu gestalten. Jäger sollten daher künftig mehr Vorlauf einplanen, da sich die Bearbeitungszeiten verlängern. Der Kreis wird die Anträge weiterhin über sein Online-Portal abwickeln, arbeitet dabei aber mit einem erweiterten Kreis an beteiligten Behörden zusammen.

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Im Entwurf des Haushalts für 2026 sind rund 10.000 Euro für die Förderung kultureller Vereine vorgesehen. Die neue, überarbeitete Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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