Vater klagt nach Tod der 13-jährigen Emily gegen NRW auf 125.000 Euro Schmerzensgeld

Vater klagt nach Tod der 13-jährigen Emily gegen NRW auf 125.000 Euro Schmerzensgeld
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Forderung auf 125.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Tod der 13-jährigen Emily während einer Schulveranstaltung abgelehnt. Ihr Vater hatte die Zahlung eingeklagt mit der Begründung, die verantwortlichen Lehrkräfte hätten als staatliche Angestellte gehandelt, als sich die Tragödie ereignete. Der Fall soll nun im Februar vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden.
Emily starb während des Schulausflugs; zwei begleitende Lehrer wurden später wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie mussten Geldstrafen zahlen, weil sie keine Gesundheitskontrolle durchgeführt und Anzeichen für Emilys sich verschlechternden Zustand ignoriert hatten. Seither strebt der Vater eine rechtliche Aufarbeitung an und fordert 125.000 Euro Entschädigung.
Der Staat wies die Forderung als "deutlich überzogen" zurück und bot im Falle einer nachgewiesenen Haftung maximal 2.000 Euro an. Die Behörden argumentieren, der Anspruch sei unbegründet, verjährt und ohne rechtliche Grundlage. Zudem bestreiten sie, dass Emilys Vater durch ihren Tod eine existenzielle psychische Krise, Depressionen oder Suizidgedanken erlitten habe. Seine Arbeitsunfähigkeit stehe in keinem Zusammenhang mit dem Vorfall.
Versuche des Vaters, außergerichtlich eine Einigung mit der Schulbehörde und Bildungsministerin Dorothee Feller zu erzielen, scheiterten. Das Land hält daran fest, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der Lehrer und den psychischen Folgen für den Vater gebe. Die juristischen Vertreter Nordrhein-Westfalens betonen, es bestehe kein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung.
Die Klage wird nun vor dem Düsseldorfer Landgericht weiterverfolgt; die Verhandlung ist für den 11. Februar angesetzt.
Da der Staat eine gütliche Einigung ablehnt, liegt die Entscheidung nun beim Gericht. Sollte die Klage erfolgreich sein, würde die zugesprochene Summe deutlich unter den geforderten 125.000 Euro liegen. Das Urteil wird zeigen, ob dem Vater für seinen Verlust überhaupt eine Entschädigung zuerkannt wird.

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