Verfassungsgericht ebnet Weg für unabhängige Polizeiaufsichtsbehörde in NRW

Polizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht ebnet Weg für unabhängige Polizeiaufsichtsbehörde in NRW
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue unabhängige Polizeiaufsichtsbehörde des Landes abgewiesen. Mit dieser Entscheidung ist der Weg für den im März 2025 eingesetzten Beauftragten frei, seine Arbeit ohne weitere Hindernisse aufzunehmen. Eine Polizeigewerkschaft hatte das Gesetz als verfassungswidrig angefochten, konnte dessen Umsetzung jedoch nicht verhindern.
Der Landtag hatte im März 2025 die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten beschlossen. Diese neue Institution, die unter der Aufsicht der Legislative steht, wurde mit Dirk Löhr besetzt. Zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung von Ermittlungsverfahren – entweder nach Abschluss strafrechtlicher Verfahren oder parallel dazu.
Mit dem Urteil des Gerichts ist das letzte rechtliche Hindernis für die Arbeit des Beauftragten beseitigt. Löhrs Behörde kann nun ihre Tätigkeit ohne Einmischung der Polizeigewerkschaft aufnehmen. Die Aufsichtsrolle wird damit so umgesetzt, wie es der Landtag ursprünglich vorgesehen hatte.

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