Zoll entdeckt fünf illegale Arbeiter auf Dortmunder Baustelle – Bußgeld droht

Zoll entdeckt fünf illegale Arbeiter auf Dortmunder Baustelle – Bußgeld droht
Am 22. Oktober 2025 kontrollierte die Dortmunder Zollbehörde eine Baustelle für Glasfaserinstallationen in Gladbeck. Dabei wurden fünf Arbeiter aus Usbekistan und Turkmenistan entdeckt, die ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigt waren. Dem polnischen Arbeitgeber drohen nun Bußgelder von bis zu 500.000 Euro wegen Verstößen gegen mehrere deutsche Arbeitsgesetze.
Die fünf Männer – vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger – konnten lediglich ihre usbekischen bzw. turkmenischen Pässe sowie polnische Aufenthaltstitel vorweisen. Keiner von ihnen verfügte über das erforderliche Visum oder eine nationale Arbeitserlaubnis für Deutschland. Einer der Usbeken war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden.
Die Zollbeamten leiteten ein Strafverfahren ein und nahmen die Männer vorläufig fest. Später wurden sie an die zuständige Ausländerbehörde übergeben, die über ihren weiteren Verbleib im Land entscheiden wird. Die Ermittlungen zur Entsendung der Arbeiter laufen noch. Geprüft werden mögliche Verstöße des Arbeitgebers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch).
Der Name des an der illegalen Beschäftigung beteiligten polnischen Unternehmens wurde nicht bekannt gegeben. Über das weitere Schicksal der fünf Männer in Deutschland entscheidet nun die Ausländerbehörde. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung korrekter Visum- und Aufenthaltsverfahren für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland.

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