1N Telecom: Wie Verbraucher mit falschen Telekom-Verträgen geprellt werden

1N Telecom: Wie Verbraucher mit falschen Telekom-Verträgen geprellt werden
Verbraucher sind von 1N Telecom in einer täuschenden Masche ins Visier genommen worden – mit unerwünschten Festnetzverträgen und horrender Rechnungen als Folge. Das Unternehmen, das bereits für seine aggressive Werbestrategie bekannt war, setzt nun darauf, strittige Forderungen an den Dritten TPI Investment zu verkaufen, um ehemalige Kunden zur Zahlung zu drängen.
Opfer des 1N-Telecom-Betrugs zahlten für Anschlüsse, die sie nie nutzten, in dem Glauben, noch bei der Deutschen Telekom zu sein. Das Unternehmen nutzte eine Gesetzeslücke aus, indem es Kunden ohne deren Zustimmung zu seinem eigenen Dienst wechselte – eine Praxis, die Verbraucherschützer als dreist und rechtswidrig verurteilen.
Das Landgericht Leipzig entschied zugunsten eines Beklagten und bestätigte, dass bei solchen „Tarifwechseln“ kein gültiger Vertrag zustande kommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte die Rechte der Verbraucher zusätzlich, indem er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1N Telecom für unwirksam erklärte, sofern sie nur über einen Internetlink in Papierform bereitgestellt wurden.
Nun bedient sich 1N Telecom indirekter Methoden, um an das Geld zu kommen: TPI Investment, an das das Unternehmen strittige Forderungen verkauft hat, verschickt Vergleichsangebote und verlangt bis zu 200 Euro – mit der Drohung, im Falle der Nichtzahlung höhere Forderungen geltend zu machen. Diese neue Taktik zeigt in einigen Fällen Wirkung und lässt Verbraucher verunsichert und finanziell geschädigt zurück.
Die täuschenden Praktiken von 1N Telecom haben Verbrauchern erheblichen Schaden zugefügt. Trotz rechtlicher Rückschläge und scharfer Kritik von Verbraucherschützern treibt das Unternehmen weiterhin über Dritte Zahlungen ein. Betroffene werden aufgefordert, rechtlichen Rat einzuholen und verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden zu melden.

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