Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025

Admin User
2 Min.
Ein Auto mit Textzitaten darunter.

Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025

Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder

Teaser: Das Bundeskartellamt hat 2025 wegen Kartellverfahren deutlich weniger Bußgelder verhängt – deutlich weniger als im Vorjahr.

22. Dezember 2025, 06:38 Uhr

Die deutsche Wettbewerbsbehörde Bundeskartellamt hat im Jahr 2025 deutlich weniger Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Die Gesamtstrafen beliefen sich auf nur noch 10 Millionen Euro – ein starker Rückgang gegenüber 26 Millionen Euro im Jahr 2024. Den höchsten Einzelstrafbetrag musste der Audio-Spezialist Sennheiser zahlen: 6 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Kartellrecht.

Die Höhe der vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder schwankte in den letzten zehn Jahren stark. 2014 erreichten die Strafen mit 1,1 Milliarden Euro einen Rekordwert, während 2023 aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen nur 2,8 Millionen Euro fällig wurden. Ein großer Fall im Jahr 2019 führte zu Strafen in Höhe von 848 Millionen Euro, wobei der Großteil auf Stahlproduzenten entfiel, die sich der Preisabsprache schuldig gemacht hatten.

Die Ermittlungen stützen sich zunehmend auf Hinweisgeber und ein anonymes Meldesystem. Allein 2025 gingen bei der Behörde 600 Meldungen über diesen Kanal ein. Präsident Andreas Mundt betonte die Schwierigkeiten, in Kartellverfahren die strengen rechtlichen Maßstäbe zu erfüllen. Gleichzeitig unterstrich er die Notwendigkeit moderner Ermittlungsmethoden, darunter IT-gestützte Analysen, um illegale Absprachen aufzudecken. Kartellabsprachen bleiben strikt verboten, da sie den Wettbewerb verzerren und oft zu höheren Preisen für Verbraucher führen. Trotz der geringeren Bußgelder im Jahr 2025 geht das Bundeskartellamt weiterhin konsequent gegen wettbewerbswidrige Praktiken vor.

Die Bußgelder des Jahres 2025 stellen einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren dar. Die Strafe von 6 Millionen Euro gegen Sennheiser war die höchste Einzelstrafe. Die anhaltende Abhängigkeit des Bundeskartellamts von Hinweisgebern und digitalen Werkzeugen deutet darauf hin, dass die Durchsetzung des Kartellrechts trotz des Rückgangs der Strafen weiterhin aktiv bleibt.