Gericht kippt Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Hausbesitzer gewinnen

Gericht kippt Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Hausbesitzer gewinnen
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für Haus und Grund, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Haus und Grund.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein Düsseldorfer Gericht hat in einem langjährigen Streit über die steuerliche Bewertung eines angrenzenden Haus und Grunds zugunsten von Hausbesitzern entschieden. Das Finanzamt hatte das Gelände als baureif eingestuft, doch das Gericht urteilte, es müsse stattdessen als landwirtschaftliche Fläche behandelt werden. Damit kippte es einen Grundsteuerbescheid, den die Eigentümer als ungerechtfertigt ansahen.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Haus und Grund neben dem Wohnanwesen der Kläger, das am Rand einer Siedlung liegt. Das Finanzamt hatte den Boden mit 90 Euro pro Quadratmeter bewertet, ihn als baureif eingestuft und eine Steuerforderung in Höhe von 91.800 Euro erhoben. Die Hausbesitzer widersprachen – das Gelände, das sie mit Bäumen und als Garten nutzen, müsse als landwirtschaftliche Fläche mit nur 5,50 Euro pro Quadratmeter veranschlagt werden.
Mit dem Urteil zahlen die Eigentümer nun deutlich weniger Grundsteuer für das angrenzende Haus und Grund. Zudem unterstreicht die Entscheidung die rechtliche Trennung zwischen landwirtschaftlichen Flächen und Bauland in der Steuerbewertung. Der Fall könnte ähnliche Klagen in Gebieten anstoßen, in denen die Einstufung von Haus und Grund umstritten ist.

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