Gericht kippt Grundsteuer-Modell: Bergisch Gladbach in der Zwickmühle

Gericht kippt Grundsteuer-Modell: Bergisch Gladbach in der Zwickmühle
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Anreißer: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat dies zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
Veröffentlichungsdatum: 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext: Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft die Grundsteuersätze in ganz Nordrhein-Westfalen in Frage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte höhere Abgaben für Gewerbeimmobilien für verfassungswidrig und schafft damit Rechtsunsicherheit für Dutzende Kommunen. Bergisch Gladbach, das ähnliche Sätze eingeführt hatte, sieht sich nun potenziellen finanziellen und verwaltungstechnischen Herausforderungen gegenüber.
Am 4. Dezember 2025 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass höhere Grundsteuersätze für Gewerbegrundstücke gegen das Gebot der Steuergerechtigkeit verstoßen. Das Urteil folgte auf Klagen gegen die Steuermodelle der vier Großstädte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen. Das Gericht wies die Argumentation zurück, wonach allein der Haushaltsbedarf die höheren Sätze rechtfertige, und bezeichnete diese Begründung als rechtlich unzureichend.
Bergisch Gladbach reagiert vorerst nicht mit Sofortmaßnahmen, da die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Sollte die Entscheidung jedoch Bestand haben, müsste die Stadt ihr Steuersystem kostspielig anpassen. Zudem würde das Urteil vorgeben, ob andere Kommunen nachziehen müssen – und könnte so die Grundsteuer in der gesamten Region neu gestalten.

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