Medienanwalt stoppt Persönlichkeitsrechtsverletzung gegen Verena Kerth mit Eilantrag

Medienanwalt stoppt Persönlichkeitsrechtsverletzung gegen Verena Kerth mit Eilantrag
Der Medienanwalt Constantin Martinsdorf hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, um Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth zu stoppen. Der vor dem Landgericht Köln verhandelte Fall drehte sich um heimlich aufgenommene Aufnahmen, die in einer Dokumentation verwendet wurden. Martinsdorf, ein Spezialist für Medienrecht, handelte schnell, um Kerths Rechte zu schützen.
Der Streit begann 2023, als Martinsdorf im Namen Kerths Klage einreichte. Die umstrittenen Aufnahmen tauchten in einer Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher auf. Gerichte verlangen bei der Prüfung von Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte – etwa gegen Privatsphäre oder Ruf – belastbare Beweise.
Martinsdorf, Partner der Kanzlei Bietmann, ist auf Arbeitsrecht, Urheberrecht und Medienstreitigkeiten spezialisiert. Er betont, dass hochwertige medienrechtliche Arbeit sowohl Präzision als auch schnelles Handeln erfordert. In Eilverfahren sei Tempo entscheidend – doch eine gründliche Vorbereitung bleibe unverzichtbar.
Betroffenen ähnlicher Rechtsverletzungen rät Martinsdorf, besonnen zu bleiben und Beweise zu sichern. Von voreiligen öffentlichen Stellungnahmen rät er ab und empfiehlt stattdessen umgehend anwaltliche Beratung.
Die einstweilige Verfügung stellt einen juristischen Erfolg für Kerth dar und stärkt den Schutz persönlicher Daten und Privatsphäre. In solchen Fällen werden Gerichte weiterhin das Verhalten der Betroffenen sowie die vorliegenden Beweise abwägen. Martinsdorfs Vorgehen zeigt, wie sich Dringlichkeit und eine sorgfältige Rechtsstrategie in Einklang bringen lassen.

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