Vermögensverwalter aus NRW wegen Millionenbetrugs an Anlegern verurteilt

Aufgeschobene Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter aus NRW wegen Millionenbetrugs an Anlegern verurteilt
Ein Vermögensverwalter aus Nordrhein-Westfalen ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er Kunden um mehr als zwei Millionen Euro betrogen hatte. Das Landgericht Münster fällte am 11. Januar 2022 ein Urteil nach monatelangen Ermittlungen zu hochriskanten, nicht autorisierten Investitionen in der Europäischen Union. Im Fall ging es um 39 einzelne Betrugsvorwürfe, bei denen Anleger bis 2021 ihr gesamtes Kapital verloren.
Der Verwalter soll Gelder seiner Kunden in spekulative Anlagen in Euro umgelenkt haben – entgegen deren ausdrücklichen Anweisungen. Als diese Investitionen 2021 zusammenbrachen, räumte er den betroffenen Anlegern die Verluste ein. Später deckten die Ermittler auf, dass eigene finanzielle Schwierigkeiten ihn zu den Straftaten getrieben hatten.
Die Verurteilung folgt auf eine Reihe betrügerischer Transaktionen, durch die die Ersparnisse der Kunden vollständig aufgebraucht wurden. Durch das Handeln des Verwalters entstanden Gesamtverluste von über zwei Millionen Euro; die Bewährungsstrafe ist nun offiziell in Kraft getreten. Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das mit seinem Geständnis nach dem Scheitern der Investitionen begonnen hatte.

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Im Entwurf des Haushalts für 2026 sind rund 10.000 Euro für die Förderung kultureller Vereine vorgesehen. Die neue, überarbeitete Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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