Wintereinbruch ab 19. November: Wer muss Gehwege räumen und **streuen**?

Admin User
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Viele Fahrräder sind teilweise von Schnee bedeckt und stehen neben einem Baumstamm und einer Straße.

Wintereinbruch ab 19. November: Wer muss Gehwege räumen und **streuen**?

Winterwetter kommt ab dem 19. November 2025 nach Deutschland – mit Schnee in höheren Lagen

Behörden und Anwohner bereiten sich auf die typischen Herausforderungen der kalten Jahreszeit vor, von der Verkehrssicherheit bis zur Gebäudepflege. Klare Regeln gelten für Autofahrer, Radfahrer, Hausbesitzer und Kommunen, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Gemeinden sind für das Räumen öffentlicher Flächen zuständig, darunter Straßen, Plätze und Radwege. Zudem müssen sie bei Glätte Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährliche Straßenabschnitte streuen. Haus- und Grundstücksbesitzer hingegen tragen die Verantwortung für das Freiräumen und Streuen der an ihr Grundstück grenzenden Gehwege – und das auf eigene Kosten. Vermieter können diese Pflicht an Mieter delegieren, allerdings nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten ist. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haftet im Schadensfall für mögliche Unfälle.

Mit dem nahenden Winter gehen für Anwohner und Behörden gleichermaßen rechtliche und praktische Pflichten einher. Die richtige Bereifung, die Instandhaltung der Gehwege und die Vorbereitung der Immobilien helfen, Bußgelder, Unfälle und Streitigkeiten mit Versicherungen zu vermeiden. Wer seine Aufgaben vernachlässigt, riskiert finanzielle Strafen und juristische Konsequenzen, falls es zu Vorfällen kommt.

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